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Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, benachrichtigen Sie den Hausarzt,
der die Todesbescheinigung ausstellen wird. Sollte er nicht erreichbar sein, so rufen Sie den zuständigen Notarzt (112).
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so unternimmt die Klinik- oder Pflegeleitung
in der Regel die ersten Schritte.
Nachdem Sie uns dann telefonisch informiert haben, werden wir den Verstorbenen ganz nach Ihren Wünschen überführen.
Wenden Sie sich an uns. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar.
040 - 601 93 17
Folgende wichtige Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis der/des Verstorbenen
bei Ledigen:
Geburtsurkunde
bei Verheirateten:
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde oder bei Eheschließungen nach dem 31.12.1957
Auszug aus dem Familienbuch
bei Verwitweten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde der Ehefrau/des Ehemannes
bei Geschiedenen:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
und
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen oder Rentennummer,
gegebenenfalls Pensionsbescheide
- gegebenenfalls Grabbrief oder Grabnummer
- Versichertenkarte oder Name der Krankenkasse
- gegebenenfalls Policen einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung
- gegebenenfalls Bestattungsvorsorgevertrag
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